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Urlaubsanspruch Teilzeit: Formel, Tabelle und Sonderfälle für 20, 25 und 30 Stunden

31. August 2026
7 Min. Lesezeit
Urlaubsanspruch Teilzeit: Formel, Tabelle und Sonderfälle für 20, 25 und 30 Stunden

Der Urlaubsanspruch bei Teilzeit richtet sich nach deinen Arbeitstagen pro Woche, nicht aber nach deinen Wochenstunden. Arbeitest du an fünf Tagen pro Woche, hast du denselben Anspruch wie eine Vollzeitkraft, unabhängig von der täglichen Stundenzahl.

Urlaubsanspruch Teilzeit: Das Wichtigste in Kürze

  • Für den Urlaubsanspruch bei Teilzeit zählt die Zahl der wöchentlichen Arbeitstage. Eine Teilzeitkraft mit weniger Stunden pro Tag, aber fünf Arbeitstagen hat denselben Urlaubsanspruch wie eine Vollzeitkraft.
  • Die Berechnung folgt der Formel: Urlaubstage = Vollzeit-Jahresurlaub × (eigene Arbeitstage pro Woche ÷ Vollzeit-Arbeitstage pro Woche). Bei 30 Tagen Vollzeiturlaub und einer 3-Tage-Woche ergibt das 18 Urlaubstage.
  • Der gesetzliche Mindesturlaub nach § 3 BUrlG beträgt 24 Werktage bei einer Sechs-Tage-Woche, was 20 Arbeitstagen bei einer Fünf-Tage-Woche entspricht. Nach § 4 TzBfG dürfen Teilzeitkräfte dabei nicht schlechter gestellt werden als Vollzeitkräfte.
  • absentify verwaltet den Urlaubsanspruch jeder Teilzeitkraft anhand ihres individuellen Arbeitsplans und der passenden, zugewiesenen Urlaubsregel direkt in Microsoft Teams und Outlook. Ändert sich das Arbeitsmodell, wird die passende Regel mit einem Wirksamkeitsdatum zugewiesen.
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Zählen bei Teilzeit die Wochenstunden oder die Arbeitstage?

Für den Urlaubsanspruch bei Teilzeit zählen die Arbeitstage pro Woche, nicht die Stundenzahl. Das ist der häufigste Denkfehler bei der Berechnung. Wer glaubt, mit halber Stundenzahl automatisch halb so viel Urlaub zu haben, rechnet falsch. Maßgeblich ist, an wie vielen Tagen pro Woche du arbeitest.

Der Grund liegt im Zweck des Urlaubs: Er soll Erholung an Arbeitstagen ermöglichen. Wer an fünf Tagen arbeitet, braucht denselben Erholungsumfang wie eine Vollzeitkraft mit Fünf-Tage-Woche, auch bei nur vier Stunden täglich. Deshalb hat eine Teilzeitkraft mit 20 Stunden auf fünf Tage verteilt denselben Urlaubsanspruch wie eine Vollzeitkraft.

Erst wenn du an weniger Tagen arbeitest, sinkt der Anspruch anteilig. Die Umrechnung läuft immer über dieselbe Formel.

Urlaubstage bei Teilzeit

Urlaubstage bei Teilzeit = Vollzeit-Jahresurlaub × (eigene Arbeitstage pro Woche ÷ Vollzeit-Arbeitstage pro Woche)

Als Vollzeit-Arbeitstage setzt du fünf an, wenn im Betrieb an fünf Tagen gearbeitet wird. Daraus ergibt sich auch dein Urlaubsanspruch für das gesamte Jahr.

Wie viele Urlaubstage stehen mir bei 20, 25 oder 30 Wochenstunden zu?

Bei 20, 25 oder 30 Wochenstunden hängt der Urlaubsanspruch allein davon ab, auf wie viele Tage du diese Stunden verteilst. Die Stundenzahl selbst ändert nichts am Ergebnis, solange die Zahl der Arbeitstage gleich bleibt. Die folgende Tabelle zeigt den gesetzlichen Mindesturlaub und ein Praxisbeispiel bei 30 vertraglichen Urlaubstagen in Vollzeit.

Arbeitstage pro WocheGesetzlicher MindesturlaubBei 30 Tagen Vollzeiturlaub
5 Tage20 Tage30 Tage
4 Tage16 Tage24 Tage
3 Tage12 Tage18 Tage
2 Tage8 Tage12 Tage

Daraus ergeben sich die häufigsten Teilzeitfälle direkt:

  • Urlaubsanspruch bei Teilzeit mit 20 Stunden in der 5-Tage-Woche: Vier Stunden pro Tag an fünf Tagen ergeben den vollen Anspruch, also 20 gesetzliche Mindesttage oder 30 Tage bei entsprechendem Vertrag.
  • Urlaubsanspruch bei Teilzeit mit 20 Stunden in der 4-Tage-Woche: Fünf Stunden an vier Tagen ergeben 16 gesetzliche Mindesttage, bei 30 Vertragstagen 24 Tage.
  • Urlaubsanspruch bei Teilzeit mit 20 Stunden in der 3-Tage-Woche: Sechs Stunden und 40 Minuten an drei Tagen ergeben 12 gesetzliche Mindesttage, bei 30 Vertragstagen 18 Tage.
  • Urlaubsanspruch bei Teilzeit mit 30 Stunden in der 5-Tage-Woche: Sechs Stunden an fünf Tagen ergeben erneut den vollen Anspruch von 20 beziehungsweise 30 Tagen.

Für den Urlaubsanspruch bei Teilzeit in der 3-Tage-Woche oder einem anderen Modell setzt du immer nur die Arbeitstage in die Formel ein.

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Was gilt bei unregelmäßigen Arbeitstagen oder wechselnden Wochenstunden?

Bei unregelmäßigen Arbeitstagen berechnest du den Urlaubsanspruch über den Durchschnitt der Arbeitstage im Jahr. Wenn deine Arbeitstage von Woche zu Woche schwanken, etwa im Schichtdienst, greift keine feste Wochenzahl. Stattdessen zählst du die Arbeitstage laut Arbeitsplan über einen längeren Zeitraum und rechnest sie auf eine durchschnittliche Woche herunter.

Beispiel

Du arbeitest übers Jahr verteilt an durchschnittlich 3,5 Tagen pro Woche. Bei 30 Vollzeit-Urlaubstagen ergibt das 30 × (3,5 ÷ 5) = 21 Urlaubstage. Weichen die Arbeitstage stark ab, empfiehlt sich eine Regelung im Arbeitsvertrag, die den Berechnungszeitraum festlegt.

Der gesetzliche Anspruch wird in Tagen geführt. Manche Betriebe ergänzen bei stark schwankenden Modellen eine Verwaltung in Stunden. Dabei muss der Anspruch auf vollständige freie Arbeitstage erhalten bleiben; eine vertragliche Grundlage allein erlaubt keine Abweichung vom gesetzlichen Mindesturlaub.

Wie verändert sich der Urlaubsanspruch beim Wechsel zwischen Vollzeit und Teilzeit?

Beim Wechsel zwischen Vollzeit und Teilzeit wird der Urlaubsanspruch für beide Zeiträume getrennt berechnet und anschließend addiert. Der bereits erworbene Urlaub aus der Vollzeitphase bleibt in voller Höhe bestehen. Der Europäische Gerichtshof hat klargestellt, dass bereits entstandener Vollzeiturlaub nicht nachträglich gekürzt werden darf, wenn jemand in Teilzeit wechselt.

Ein Beispiel verdeutlicht das: Du arbeitest das erste Halbjahr in Vollzeit mit einem Jahresanspruch von 30 Tagen und wechselst zur Jahresmitte in eine 3-Tage-Woche. Für das erste Halbjahr stehen dir 15 Tage zu (die Hälfte von 30). Für das zweite Halbjahr rechnest du mit der Teilzeitformel: 30 × (3 ÷ 5) ÷ 2 = 9 Tage. Zusammen ergibt das 24 Urlaubstage für das Jahr.

Wie werden Bruchteile von Urlaubstagen gerundet?

Bruchteile von Urlaubstagen werden nach § 5 Abs. 2 BUrlG auf einen vollen Tag aufgerundet, wenn sie mindestens einen halben Tag ergeben. Diese gesetzliche Rundung gilt nur für Teilurlaub nach § 5 Abs. 1 BUrlG, nicht automatisch für jede Umrechnung bei Teilzeit.

Für vertraglichen Zusatzurlaub entscheidet der Arbeitsvertrag oder eine Betriebsvereinbarung, wie mit Nachkommastellen umgegangen wird. Fehlt bei der Umrechnung des gesetzlichen Urlaubs eine anwendbare Rundungsregel, bleibt der Bruchteil erhalten. Auch der Urlaubsanspruch im Minijob ist einzeln geregelt.

Wie verwalte ich den Urlaubsanspruch von Teilzeitkräften digital?

Den Urlaubsanspruch von Teilzeitkräften verwaltest du digital, indem du für jeden Mitarbeiter das persönliche Arbeitsmuster hinterlegst und eine passende Urlaubsregel mit dem jeweiligen Anspruch zuweist. Sobald mehrere Beschäftigte mit unterschiedlichen Arbeitstagen, wechselnden Modellen und Vollzeit-Teilzeit-Wechseln zusammenkommen, wird die händische Berechnung sonst stark fehleranfällig.

absentify hinterlegt für jede Teilzeitkraft die tatsächlichen Arbeitstage und verwaltet die zustehenden Urlaubstage anhand der zugewiesenen Regel. Ändern sich die Arbeitstage, weist du die passende Regel mit dem Wirksamkeitsdatum zu; vergangene Berechnungen bleiben erhalten. Jeder Mitarbeiter sieht seinen aktuellen Anspruch und Resturlaub im eigenen Kalender, ohne Rückfrage bei der HR-Abteilung. Das reduziert genau die Nachfragen, die bei Teilzeitmodellen sonst regelmäßig entstehen.

Da absentify direkt in Microsoft Teams und Outlook integrierbar ist, tragen deine Beschäftigten ihren Urlaub dort ein, wo sie ohnehin arbeiten. Die digitale Urlaubsverwaltung übernimmt Berechnung, Genehmigung und Übersicht in einem System. Wie sich daraus eine planbare Teamübersicht ergibt, zeigt der Beitrag zur Urlaubsplanung.

  • Du hinterlegst das Arbeitsmuster jeder Teilzeitkraft und weist die passende Urlaubsregel zu. Bei einem Wechsel ordnest du die neue Regel mit dem entsprechenden Wirksamkeitsdatum zu.
  • Du ersparst deiner HR-Abteilung wiederkehrende Rückfragen, weil jeder Mitarbeiter seinen Anspruch und Resturlaub selbst einsieht.
  • Du planst Urlaub direkt in Microsoft Teams und Outlook, ohne zwischen Programmen oder Excel-Listen zu wechseln.
  • Du behältst bei gemischten Voll- und Teilzeitteams jederzeit den Überblick, wer wann verfügbar ist.

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Urlaubsanspruch Teilzeit – Häufige Fragen & Antworten

Nein, bei 30 Stunden auf fünf Tage verteilt hast du denselben Urlaubsanspruch wie eine Vollzeitkraft. Maßgeblich ist die Zahl der Arbeitstage pro Woche, nicht die tägliche oder wöchentliche Stundenzahl.

Ein allgemeiner gesetzlicher Anspruch auf Urlaubsgeld besteht nicht. Ob und in welcher Höhe Urlaubsgeld gezahlt und bei Teilzeit anteilig berechnet wird, richtet sich nach Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder einer betrieblichen Übung.

absentify speichert für jede Teilzeitkraft den individuellen Arbeitsplan. Der Anspruch wird über die zugewiesene Urlaubsregel verwaltet. Ändern sich die Arbeitstage, wird die passende Regel mit einem Wirksamkeitsdatum zugewiesen, damit die Berechnung für die jeweiligen Zeiträume nachvollziehbar bleibt.

Ja, absentify verwaltet Voll- und Teilzeitkräfte mit unterschiedlichen Arbeitsplänen und Urlaubsregeln im selben Team. Jeder Mitarbeiter sieht seinen individuell hinterlegten Anspruch, während du in der Teamübersicht direkt in Microsoft 365 siehst, wer wann verfügbar ist.

Die 24 Werktage nach § 3 BUrlG gelten für eine Sechs-Tage-Woche. Für Teilzeitkräfte wird dieser Wert auf die tatsächlichen Arbeitstage umgerechnet. Bei einer 3-Tage-Woche entspricht das gesetzliche Minimum daher 12 Arbeitstagen Urlaub.

Über den Autor

Anna Keller

Anna Keller

Content Managerin bei absentify

Als Blogautorin bei absentify erklärt Anna Keller, wie Unternehmen Abwesenheiten, Urlaub und Arbeitszeiten effizient verwalten können. In ihren Artikeln verbindet sie HR-Praxis mit Microsoft 365-Tipps für Outlook und Teams und liefert Vorlagen, Schritt-für-Schritt-Anleitungen und Softwarevergleiche für moderne, digitale Prozesse.

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Anna Keller

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