Der Urlaubsanspruch für Arbeitnehmer ist im Bundesurlaubsgesetz festgelegt. Trotzdem gibt es immer wieder Unsicherheiten darüber, wie der Urlaub nun korrekt berechnet wird. Teilzeitmodelle, längere Arbeitswochen und einige Sonderregelungen erschweren die Berechnung zusätzlich.
Wir zeigen dir hier, wie du deinen persönlichen Urlaubsanspruch richtig berechnen kannst – unser Urlaubsrechner hilft dir dabei.
Dein gesetzlicher Urlaubsanspruch richtet sich nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). Dieses schreibt vor, dass Vollzeitbeschäftigte bei einer 6-Tage-Woche mindestens 24 Urlaubstage pro Jahr erhalten. Arbeitest du fünf Tage pro Woche, reduziert sich der gesetzliche Anspruch entsprechend auf 20 Tage.
Viele Unternehmen bieten darüber hinaus zusätzliche Urlaubstage an. Prüfe dafür am besten deinen Arbeits- oder Tarifvertrag.
Wenn du in Teilzeit arbeitest, wird dein Urlaubsanspruch anteilig berechnet. Du kannst ganz einfach deine Urlaubstage berechnen, indem du die tatsächlichen Arbeitstage ins Verhältnis setzt. Sieh dir dazu auch die Berechnungsformel an. Zuverlässig und ohne Kopfrechnen klappt das in unserem Urlaubsrechner auf dieser Seite.
Die Berechnung des Urlaubsanspruchs folgt einer einfachen Formel:
Urlaubsanspruch = (Arbeitstage pro Woche / Vollzeit-Arbeitstage) × Vollzeit-Urlaubsanspruch
Wenn du Vollzeit arbeitest und jeden Tag der Regelarbeitswoche deiner Firma auf der Arbeit bist, hast du den vollen Urlaubsanspruch. Bist du weniger Tage pro Woche da, sinkt auch der Urlaubsanspruch. Arbeitest du hingegen mehr, steigt er über den ursprünglichen Urlaubsanspruch hinaus. Probiere das auch in unserem Rechner aus.
Vollzeit (6 Arbeitstage pro Woche bei 5 Tagen Regelarbeitswoche der Firma):
Grundlegender Urlaubsanspruch pro Jahr: 30 Tage (bei 5 Arbeitstagen/Woche)
Formel: (6 / 5) × 30 = 36 Urlaubstage.
Teilzeit (3 Arbeitstage pro Woche):
Gesetzlicher Vollzeitanspruch: 20 Tage (bei 5 Arbeitstagen/Woche)
Formel: (3 / 5) × 20 = 12 Urlaubstage.
Du kannst also bei einer 3-Tage-Woche mit 12 Urlaubstagen im Jahr rechnen.
Manchmal reicht die einfache Berechnung nicht aus – hier sind einige Sonderfälle:
In der Probezeit erwirbst du bereits Urlaubsansprüche, die jedoch anteilig berechnet werden. Nach drei Monaten stehen dir z. B. 25 % deines Jahresurlaubs zu. Manche Verträge schließen jedoch aus, dass du diesen Anspruch bereits während der Probezeit wahrnehmen kannst.
Dein Resturlaub aus einem alten Arbeitsverhältnis verfällt meist nicht sofort. Kläre mit deinem neuen Arbeitgeber, ob und wie der Urlaub übernommen wird. Tipp: Warst du von Beginn an und mehr als die Hälfte des Jahres angestellt, kannst du bei diesem Arbeitgeber bereits den vollen Jahresurlaub beanspruchen – obwohl du dann den Arbeitgeber wechselst.
Wirst du im Urlaub krank, kannst du diese Tage nachholen – vorausgesetzt, du legst ein ärztliches Attest vor.
Dein Urlaubsanspruch ruht während des Mutterschutzes. In der Elternzeit kann der Arbeitgeber deinen Anspruch kürzen, allerdings nur anteilig für die Dauer der Auszeit.
Der Urlaubsanspruch ist für die Meisten ein sensibles Thema. Berechnungsfehler oder falsche Planungen führen oft unweigerlich zu Auseinandersetzungen – was sicher jeder nachvollziehen kann.
Gut, dass Unternehmen weder selbst rechnen, noch die Planung komplizierter machen müssen als sie ist. Denn absentify nutzt die richtigen Mitarbeiterdaten und Information zu den Arbeitstagen für die automatische Berechnung – datenschutzkonform und voll in Microsoft365 integriert. Die Urlaubsplanung und die Freigabe der Tage wird automatisch anhand der persönlichen Tage überwacht, sodass erst gar keine Fehler entstehen können.
absentify fühlt sich an, als wäre es direkt von Microsoft und fügt sich nahtlos in die bekannte Oberfläche von Teams ein. Nach der einmaligen Einrichtung wird der Urlaub deiner Mitarbeiter automatisch berechnet. Du kannst deren Urlaubstage und alle Kalendereinträge verwalten – direkt in Teams und ohne externe Tools.
Alle Mitarbeiterdaten wie Arbeitszeiten oder Abteilungen werden direkt aus Microsoft 365 übernommen. Änderungen wie Eintritte oder Austritte werden automatisch synchronisiert.
absentify passt die Urlaubsberechnung automatisch an individuelle Arbeitszeiten oder Teilzeitmodelle an. Sonderregelungen wie Probezeit oder Arbeitgeberwechsel werden ebenfalls berücksichtigt.
Resturlaub, Übertragungen oder anteilige Berechnungen (z. B. bei Ein- oder Austritt im laufenden Jahr) werden automatisch kalkuliert.
Abwesenheiten wie Urlaub können direkt in Microsoft Teams oder Outlook eingetragen werden. absentify berücksichtigt dabei die individuellen Arbeitszeitmodelle der Mitarbeiter.
Nur autorisierte Personen sehen die Urlaubsdaten. Datenschutzregeln und individuelle Berechtigungen sorgen für eine sichere Verwaltung.
Wenn du im laufenden Jahr beginnst, stehen dir die Urlaubstage anteilig zur Verfügung.
Die Formel ist ganz einfach:
Angenommen dein Eintrittsdatum ist der 01.03. und der Urlaubsrechner ergibt einen Anspruch von 30 Tagen für das volle Jahr. So hast du 25 Tage Urlaubsanspruch (3010/12).
Keine ganze Zahl? Bruchteile von mehr als einem halben Tag werden aufgerundet (§ 5 Abs. 2 BUrlG).
Der gesetzliche Urlaubsanspruch ist im Bundesurlaubsgesetz geregelt und beträgt mindestens 24 Werktage (bei einer 6-Tage-Woche). Vertraglich können Unternehmen jedoch zusätzliche Tage gewähren.
Ja, im Schichtdienst wird der Urlaub meist auf Basis der tatsächlich gearbeiteten Tage berechnet.
Urlaubstage können verfallen, wenn sie nicht innerhalb des laufenden Jahres genommen werden. Einige Arbeitgeber schließen die Übernahme ins neue Jahr aus, andere gewähren das Beanspruchen der Tage bis zum 31. März.