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Urlaubsrechner: Urlaubstage korrekt berechnen

Der Urlaubsanspruch für Arbeitnehmer ist im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) geregelt. Dennoch gibt es immer wieder Unsicherheiten, weil sich die Berechnung des Urlaubs durch Teilzeitmodelle, längere Arbeitswochen und einige Sonderregelungen verändert.

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Urlaubsrechner: Das Wichtigste in Kürze

Wie berechnet der Urlaubsrechner den Urlaubsanspruch?

Der Urlaubsrechner setzt den gesetzlichen Mindestanspruch von 24 Werktagen ins Verhältnis zu deinen tatsächlichen Arbeitstagen pro Woche. Das Bundesurlaubsgesetz zählt in Werktagen, also Montag bis Samstag. Wenn du an fünf Tagen arbeitest, hast du daher keinen Anspruch auf 24 freie Tage, sondern auf 20.

Die Grundformel lautet: Jahresanspruch in Arbeitstagen = 24 × (eigene Arbeitstage pro Woche ÷ 6).

Arbeitstage pro WocheGesetzlicher Mindesturlaub
6 Tage24 Arbeitstage
5 Tage20 Arbeitstage
4 Tage16 Arbeitstage
3 Tage12 Arbeitstage

Viele Arbeitgeber gewähren mehr als das gesetzliche Minimum, in der Regel 25 bis 30 Tage. In diesem Fall rechnet der Urlaubsrechner mit deinem vertraglichen Jahresanspruch statt mit den 24 Werktagen.

Welche Sonderfälle müssen bei der Berechnung des Urlaubs berücksichtigt werden?

Der Urlaubsanspruch ändert sich durch Teilzeit, ein unterjähriges Eintrittsdatum, die Kündigung des Arbeitsverhältnisses, Krankheit, Mutterschutz und Elternzeit.

Was gilt bei unterjährigem Eintrittsdatum?

Bei einem Eintritt in das Unternehmen mitten im Jahr berechnet sich der Urlaub anteilig nach der 1/12-Regel. Für jeden vollen Monat deiner Beschäftigung steht dir ein Zwölftel des Jahresanspruchs zu. Die gesetzliche Wartezeit nach § 4 BUrlG beträgt sechs Monate. Erst danach entsteht der volle Anspruch.

Beispiel mit Eintrittsdatum: Du startest am 1. September bei 20 Tagen Jahresanspruch. Für die vier Monate September bis Dezember ergibt sich 20 × 4/12 = 6,67, aufgerundet 7 Urlaubstage.

Wie berechnet sich der Urlaub bei Kündigung?

Bei Kündigung hängt der Anspruch davon ab, ob die sechsmonatige Wartezeit erfüllt ist. Endet das Arbeitsverhältnis im ersten Halbjahr, erhältst du 1/12 pro Beschäftigungsmonat.

Scheidest du in der zweiten Jahreshälfte nach erfüllter Wartezeit aus, steht dir der volle Jahresanspruch zu. Die Tage des Resturlaubs bei Kündigung werden ausgezahlt.

Wie viele Urlaubstage stehen mir in Teilzeit und im Minijob zu?

Teilzeitkräfte und Minijobber haben denselben prozentualen Urlaubsanspruch wie Vollzeitbeschäftigte. Maßgeblich ist die Zahl deiner Arbeitstage pro Woche, nicht die Stundenzahl.

Formel: Vollzeit-Jahresanspruch × (eigene Wochenarbeitstage ÷ 5).

Arbeitest du bei einem Minijob an drei Tagen pro Woche und das Unternehmen gewährt Vollzeit 30 Tage, ergibt das 30 × 3/5 = 18 Urlaubstage. Der Anspruch besteht unabhängig vom Verdienst.

Was gilt für den Urlaubsrechner bei Mutterschutz und Elternzeit?

Während des Mutterschutzes läuft dein Urlaubsanspruch ungekürzt weiter, da die Schutzfristen als Beschäftigungszeit gelten. In der Elternzeit darf der Arbeitgeber den Anspruch um ein Zwölftel pro vollem Kalendermonat kürzen. Nicht genommener Urlaub verfällt nicht, sondern wird nach der Elternzeit übertragen.

Urlaub in MS Outlook und Teams verwalten und automatisch berechnen

Ein Urlaubsrechner gibt dir Sicherheit für den Einzelfall. Sobald mehrere Mitarbeiter, unterschiedliche Arbeitszeitmodelle und Sonderfälle zusammenkommen, brauchst du eine Möglichkeit, die dauerhaft mitrechnet. absentify übernimmt diese Berechnung automatisch und hält den Resturlaub jederzeit aktuell.

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Noch Fragen?

Urlaubsrechner – Häufige Fragen & Antworten

Bei unterjährigem Eintritt gilt die 1/12-Regel. Du multiplizierst deinen Jahresanspruch mit der Zahl der vollen Beschäftigungsmonate geteilt durch zwölf. Nach Ablauf der sechsmonatigen Wartezeit entsteht im Folgejahr der volle Anspruch.

Bei drei Arbeitstagen pro Woche rechnest du den Vollzeit-Jahresanspruch mal 3/5. Gewährt dein Arbeitgeber Vollzeit 30 Tage, ergeben sich 18 Urlaubstage. Die Stundenzahl pro Tag spielt dabei keine Rolle.

Nach erfüllter Wartezeit von sechs Monaten steht dir bei Austritt in der zweiten Jahreshälfte der volle Jahresanspruch zu. Nicht genommene Tage muss der Arbeitgeber finanziell abgelten. Bei Austritt im ersten Halbjahr gilt die anteilige Berechnung.

Ja, Minijobber haben denselben gesetzlichen Urlaubsanspruch wie alle anderen Beschäftigten. Die Höhe richtet sich nach den wöchentlichen Arbeitstagen. Während des Urlaubs wird die übliche Vergütung weitergezahlt.

Im Mutterschutz bleibt dein Urlaubsanspruch in voller Höhe erhalten. In der Elternzeit darf der Arbeitgeber pro vollem Kalendermonat ein Zwölftel kürzen. Resturlaub aus der Zeit vor der Elternzeit verfällt nicht und wird danach übertragen.

absentify hinterlegt für jeden Mitarbeiter Arbeitszeitmodell und Jahresanspruch und berechnet daraus automatisch die zustehenden Urlaubstage, inklusive anteiliger Ansprüche bei Eintritt oder Austritt. Der aktuelle Resturlaub ist jederzeit im persönlichen Kalender sichtbar, direkt in Microsoft Teams und Outlook.

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