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Resturlaub bei Kündigung – Anspruch, Auszahlung und rechtliche Regelungen

16. November 2025
7 Min. Lesezeit
Resturlaub bei Kündigung – Anspruch, Auszahlung und rechtliche Regelungen

Wenn Arbeitnehmer kündigen oder gekündigt werden, stellen sie sich oft die Frage: Was passiert mit dem Resturlaub? Resturlaub bei Kündigung ist gesetzlich geschützt und verfällt nicht automatisch. Relevant sind Austrittsdatum, Urlaubsanspruch und Absprache mit dem Arbeitgeber. Wenn du rechtzeitig planst, kannst du verbleibende Tage nutzen oder dir auszahlen lassen und vermeidest so finanzielle Verluste.

Resturlaub bei Kündigung: Das Wichtigste in Kürze

  • Bei einer Kündigung verfällt der gesetzliche Resturlaub nicht automatisch, er muss entweder genommen oder ausgezahlt werden.
  • Nach § 5 BUrlG entsteht bei einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses in der ersten Jahreshälfte nur ein anteiliger Anspruch auf Resturlaub, in der zweiten Jahreshälfte der volle.
  • Nicht genommener Resturlaub wird bei Kündigung als Urlaubsabgeltung in Geld ausgezahlt, berechnet nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst.
  • Mit absentify lassen sich Resturlaub, Abgeltungen und Urlaubsübersichten automatisch verwalten und direkt in Microsoft 365 einsehen.

Was passiert mit dem Resturlaub bei Kündigung?

Arbeitnehmer übergibt Kündigungsschreiben an Vorgesetzten

Bei einer Kündigung bleibt der gesetzliche Urlaubsanspruch grundsätzlich bestehen. Nach § 7 Abs. 4 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) gilt, dass Urlaub vorrangig zu gewähren und nicht auszuzahlen ist. Nur wenn die freie Zeit aus betrieblichen oder zeitlichen Gründen nicht mehr genommen werden kann, wird der Resturlaub finanziell abgegolten.

Die Möglichkeit, den Resturlaub vor dem Austritt zu nehmen, richtet sich nach der Kündigungsart und der verbleibenden Kündigungsfrist.

  • Bei Eigenkündigung: Du kannst beantragen, den Resturlaub innerhalb der Kündigungsfrist zu nehmen. Der Arbeitgeber darf dies nur ablehnen, wenn dringende betriebliche Gründe dagegensprechen.
  • Bei Arbeitgeberkündigung: Der Urlaub kann innerhalb der Frist gewährt oder im Rahmen einer bezahlten Freistellung angerechnet werden.
  • Bei Freistellung: Wird der Arbeitnehmer unter Anrechnung des Urlaubs freigestellt, gilt der Urlaub als genommen, vorausgesetzt, dies wird ausdrücklich im Schreiben festgehalten.
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Wie wird der Urlaubsanspruch bei Kündigung berechnet?

Wenn du deinen Urlaubsanspruch bei Kündigung selbst berechnen möchtest, musst du den Zeitpunkt des Ausscheidens und die Dauer der Betriebszugehörigkeit beachten. Nach § 5 BUrlG entsteht der Urlaubsanspruch anteilig, wenn das Arbeitsverhältnis in der ersten Jahreshälfte endet. Ab der zweiten Jahreshälfte besteht Anspruch auf den vollen Jahresurlaub.

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Berechnung des Urlaubsanspruchs bei Kündigung in der ersten Jahreshälfte

Endet das Arbeitsverhältnis bis zum 30. Juni, entsteht nur ein anteiliger Urlaubsanspruch. Für jeden vollen Monat Beschäftigung steht dir ein Zwölftel des Jahresurlaubs zu.

Beispiel

Beispiel: Bei 30 Tagen Jahresurlaub und einer Kündigung zum 31. März ergibt sich: 3 Monate × 2,5 Urlaubstage = 7,5 Tage, gerundet 8 Urlaubstage.

Berechnung des Urlaubsanspruchs bei Kündigung in der zweiten Jahreshälfte

Endet das Arbeitsverhältnis ab dem 1. Juli, besteht Anspruch auf den vollen Jahresurlaub, selbst wenn du nicht das ganze Jahr gearbeitet hast. Das gilt nach § 4 BUrlG allerdings nur, wenn du zuvor über sechs Monate im Betrieb beschäftigt warst.

Sonderfall: Urlaubsanspruch bei Kündigung in der Probezeit

Wird das Arbeitsverhältnis in der Probezeit beendet, entsteht der Urlaubsanspruch ebenfalls anteilig. Der Arbeitgeber kann die Gewährung verweigern, solange der Urlaub rechnerisch noch nicht erworben wurde. Eine Auszahlung findet dann nur für bereits entstandene Urlaubstage statt.

Wird der Resturlaub bei Kündigung ausgezahlt?

Wird der Urlaub vor dem Ausscheiden nicht mehr genommen, entsteht ein Anspruch auf Urlaubsabgeltung. Das bedeutet, der Resturlaub wird in Geld ausgezahlt, anstatt freigenommen zu werden. Der Auszahlungsanspruch entsteht automatisch, sobald das Arbeitsverhältnis endet und noch offene Urlaubstage bestehen.

Wann findet die Auszahlung von Resturlaub bei Kündigung statt?

Die Auszahlung muss mit der letzten Gehaltsabrechnung durchgeführt werden, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Arbeitgeber dürfen sie nicht aufschieben oder mit offenen Forderungen verrechnen, wenn diese rechtlich nicht eindeutig sind.

Wann entfällt der Anspruch auf Auszahlung des Resturlaubs bei Kündigung?

Der Anspruch entfällt nur, wenn der Urlaub tatsächlich genommen werden konnte, der Arbeitnehmer aber darauf verzichtet hat. Eine mündliche Vereinbarung reicht hier nicht aus. Nur eine dokumentierte Gewährung oder ausdrückliche Abgeltung gilt als rechtskonform.

Tipp: Eine klare Übersicht über Resturlaubstage verhindert spätere Streitigkeiten. Mit einer Urlaubsplaner-Software lassen sich verbleibende Ansprüche jederzeit nachvollziehen.

Urlaubsansprueche klar im Blick behalten

Behalte Resturlaub, Freistellungen und Abwesenheiten jederzeit im Blick. So vermeidest du Missverstaendnisse und stellst sicher, dass keine Urlaubstage verloren gehen.

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Wann verfällt der Anspruch auf Resturlaub bei Kündigung?

Wichtig ist, inwiefern der Urlaub rechtzeitig genommen oder ausbezahlt wurde. Nach § 7 Abs. 3 BUrlG darf Urlaub grundsätzlich nur im laufenden Kalenderjahr genommen werden. Endet das Arbeitsverhältnis vorher, bleibt der Anspruch bis zum Austrittsdatum bestehen.

Verfall des Resturlaubs bei Eigenkündigung

Bei Eigenkündigung gilt, dass der Urlaub rechtzeitig so beantragt werden muss, dass er innerhalb der Kündigungsfrist genommen werden kann. Wird er genehmigt, gilt er als gewährt. Lehnt der Arbeitgeber ihn ohne sachlichen Grund ab und der Zeitraum endet, bleibt der Anspruch auf Auszahlung bestehen.

Verfall des Resturlaubs bei Arbeitgeberkündigung

Wird das Arbeitsverhältnis durch den Arbeitgeber beendet, darf dieser den Resturlaub nur dann als genommen werten, wenn der Arbeitnehmer innerhalb der Kündigungsfrist unter Anrechnung des Urlaubs freigestellt wurde und dies schriftlich festgehalten ist. Ohne diese Erklärung bleibt der Urlaubsanspruch bestehen und muss ausgezahlt werden.

Sonderfall für den Resturlaub bei Krankheit

Erkrankt ein Arbeitnehmer innerhalb der Kündigungsfrist, bleibt der Urlaubsanspruch erhalten. Die Frist verlängert sich jedoch nicht automatisch. Nur wenn der Urlaub wegen Krankheit nicht mehr genommen werden kann, wird er ausgezahlt.

Resturlaub digital verwalten und Missverständnisse vermeiden

Resturlaub verursacht häufig Unsicherheit, vor allem bei Kündigungen oder wechselnden Arbeitszeitmodellen. Eine digitale Verwaltung sorgt dafür, dass alle Ansprüche nachvollziehbar bleiben. absentify zeigt transparent an, wie viele Urlaubstage noch offen sind, wann sie genommen werden müssen und inwiefern eine Auszahlung ansteht.

Dadurch entfallen manuelle Berechnungen und Missverständnisse zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Auch HR-Abteilungen behalten mit automatischen Urlaubsübersichten den Überblick über Fristen, Abgeltungen und offene Resttage.

Deine Vorteile mit absentify:

  • Übersicht aller Urlaubsansprüche und Resttage in Echtzeit
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Resturlaub bei Kündigung – Häufige Fragen und Antworten

Ja, der Arbeitgeber kann den Resturlaub innerhalb der Kuendigungsfrist festlegen. Dabei muss er jedoch Ruecksicht auf bereits geplante oder genehmigte Urlaubstage nehmen. Eine einseitige Streichung ist nicht erlaubt.

Bei einer fristlosen Kuendigung entfaellt die Moeglichkeit, Resturlaub zu nehmen. Der Anspruch bleibt jedoch bestehen und wird finanziell abgegolten. Die Auszahlung erfolgt auf Grundlage des durchschnittlichen Arbeitsverdienstes der letzten 13 Wochen.

Mit absentify lassen sich verbleibende Urlaubstage automatisch berechnen, inklusive anteiliger Ansprueche bei Kuendigung. Das System zeigt transparent an, wie viele Tage offen sind und inwiefern diese noch genommen oder ausgezahlt werden muessen.

absentify vermeidet Fehler bei der Urlaubsabrechnung und sorgt dafuer, dass Resturlaub nicht verfaellt. Alle Abwesenheiten, Austritte und Urlaubsuebertraege sind uebersichtlich in Outlook und Microsoft Teams sichtbar, was die Abstimmung im Unternehmen erheblich vereinfacht.

Über den Autor

Anna Keller

Anna Keller

Content Managerin bei absentify

Als Blogautorin bei absentify erklärt Anna Keller, wie Unternehmen Abwesenheiten, Urlaub und Arbeitszeiten effizient verwalten können. In ihren Artikeln verbindet sie HR-Praxis mit Microsoft 365-Tipps für Outlook und Teams und liefert Vorlagen, Schritt-für-Schritt-Anleitungen und Softwarevergleiche für moderne, digitale Prozesse.

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Anna Keller

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